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Zwischen 2000–2002 habe ich unter Leitung von Prof. Dr. Reinhard Emmerich
(Universität Münster) an einem DFG-Projekt teilgenommen.
Die Ergebnisse meiner Beschäftigung werden in den folgen Abschnitten kurz zusammengefaßt.
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Die KlÄrung der Frage, welche Bildungsinhalte das Handeln der chinesischen Verwaltungsbürokratie bei der praktischen Dienstführung tatsächlich geleitet hat, ist ein wesentlicher Schlüssel für das Verständnis des alten China. Um die Handlungen und Entscheidungen der „durchschnittlichen“ oder „einfachen“ Beamten zu verstehen, sind Einblicke in deren Wissensgrundlagen unverzichtbare Voraussetzung. Die Frage nach dem Fachwissen und der Allgemeinbildung eines Regierungsbeamten der Tang-Zeit (618–907) zielt dabei auf ein Verständnis für den kollektiven Vorstellungshorizont der damaligen Intellektuellen. Ziel dieses Projekts war die Analyse ausgewählter Quellentexte, die im Kontext der Auswahlprüfungen für die Beamtenlaufbahn entstanden sind, und in denen Vertreter der Verwaltungsbürokratie ihre Allgemeinbildung unter Beweis stellen mußten. Das grundlegend neue des Projekts lag in der systematischen Untersuchung ausgewählter Prüfungstexte als „missing link“ für die Rekonstruktion des Allgemeinwissens der Examenskandidaten.
Das Handeln und Denken Tang-zeitlicher Beamter läßt sich nur aus Quellen rekonstruieren, die etwas von der einheitlich konzipierten Weltorientierung dieser sozialen Gruppe erkennen lassen. Die Wirkung des Konfuzianismus auf die alltäglichen Regierungsbeamten läßt sich an Textzeugnissen der offiziellen Historiographie nur bedingt rekonstruieren, da in diesem Quellenmaterial hauptsächlich Ereignisse von nationaler Bedeutung aufgezeichnet sind; Schwerpunkt der traditionellen chinesischen Historiographie war die Darstellung dynastischer Machtentfaltung und persönlicher Verdienste herausragender Persönlichkeiten, deren mustergültiges (oder besonders kritikwürdiges) Auftreten im Amt der Nachwelt Vorbild (oder Mahnung) sein sollte. Alltägliche Routinearbeiten der Verwaltungsbürokratie werden in den Standardwerken der chinesischen Geschichtsschreibung aber ebenso selten beschrieben, wie es auch kaum direkte Hinweise auf das Allgemeinwissen der dienstfürenden Regierungsbeamten gibt.
Für die Tang-Zeit bieten Dokumente aus einem speziellen Teilbereich des Prüfungswesens das wichtigste Quellenmaterial zur Annäherung an die oben skizzierte Fragestellung. Die uns erhaltenen Fragen und Antworten des als „Entscheidungen“ bezeichneten Prüfungstyps bieten der Forschung umfangreiches Analysematerial zur Rekonstruktion geltender Denkweisen und Handlungsmuster der Tang-Zeit. Überdies läßt sich an den Prüfungsfragen ablesen, für welche konkreten Aufgaben der Verwaltungspraxis konfuzianisch gebildete Beamte Kompetenz beweisen mußten, und wie ihnen ihre Allgemeinbildung zur Lösung praktischer Probleme hilfreich sein konnte. Die singuläre Bedeutung dieser Quellen wurde von der japanischen Sinologie wiederholt hervorgehoben, von der westlichen Forschung hingegen aber weitgehend verkannt. Da es zu dieser Themenstellung noch keine Forschungsbeiträge in westlichen Sprachen gibt, versprach das Forschungsvorhaben etablierte Auffassungen zum Thema „Fachwissen und Allgemeinbildung“ in der Tang-Zeit substanziell zu erweitern.
Die im Mittelpunkt des Projekts stehende Sammlung von Entscheidungen
des berühmten Dichters und Staatsmannes Bo Juyi galt schon
kurz nach ihrem Erscheinen als mustergültige Vollendung dieses
Genres, die auf dem Buchmarkt bei Zeitgenossen des Bo Juyi reißenden
Absatz fand. Die an dieser Sammlung gewonnenen Erkenntnisse versprechen
den besten Zugang zu diesem lange verkannten Forschungsobjekt.
Die folgenden Anmerkungen skizzieren Funktion und Inhalt von „Entscheidungen “ (pan), einem Element in den Auswahlexamina (xuan) der Tang-Zeit (618–907), dessen Beherrschung für die Prüfungskandidaten eine zentrale Voraussetzung für den Beginn einer Beamtenkarriere darstellte. Obwohl die herausragende Bedeutung dieses Prüfungstyps unter japanischen Sinologen unbestritten ist, fehlt es bislang in der westlichen Sinologie an systematischen Untersuchungen, die diesem Gegenstand gebührende Aufmerksamkeit schenken. Somit verstand sich dieser Beitrag als erster Versuch, dieses Desiderat der westlichen Forschung aufzuzeigen und zu weiterführenden Studien anzuregen.
Das unermeßlich große Reich der Tang übte mit einer verschwindend kleinen Anzahl von Regierungsbeamten Herrschaftsgewalt über eine riesige Bevölkerung aus,(1) die sich aus zahlreichen Ethnien zusammensetzte und sich über mehrere Sprach- und Kulturgrenzen erstreckte. Dies wirft zwangsläufig die Frage auf, nach welchen Kriterien die Verwaltungsbürokratie ausgewählt werden sollte, die zur Erfüllung ihrer schwierigen Dienstpflichten in der Lage war. Es liegt auf der Hand, daß eine Bildung hierfür nicht geeignet war, die sich ausschließlich auf eine repetitive Klassikerexegese beschränkte. Bei genauer Überprüfung Tang-zeitlicher Examensregularien finden sich denn auch tatsächlich Hinweise auf Prüfungsbestandteile, die von den angehenden Beamten noch weit mehr als die Fähigkeit der souveränen Rezitation des jeweils gültigen Bildungskanons verlangten. In einem Abschnitt des Tongdian beschreibt sein Verfasser Du You (735–812) die Fähigkeiten, über die ein Examenskandidat in den Prüfungen verfügen mußte, strebte er die Aufnahme in den Staatsdienst an:
„Bei der Auswahl von Kandidaten beachteten (die Prüfer) vier Kriterien: Das erste war das Auftreten (shen). ([Kommentar im Original:] Sie wählten jene aus, die ein eindrucksvolles Auftreten hatten.) Das zweite war die Sprache (yan). ([Kommentar im Original:] Sie wählten jene aus, die sich sprachlich gut ausdrücken konnten.) Das dritte war die Kalligraphie (shu). ([Kommentar im Original:] Sie wählten jene aus, die schön die reguläre Schreibschrift (kaishu) schrieben.) Das vierten war Entscheidungen (pan). ([Kommentar im Original:] Sie wählten jene aus, deren Schriften ganz und gar (you chang) zweckmäßig (li) waren.)“(2)
Aus anderen Quellen(3)
können wir hinreichende Erläuterungen
zu den hier aufgestellten Kategorien gewinnen. Mit einiger Sicherheit
können wir annehmen, daß mit „Auftreten“ das Benehmen des Kandidaten vor
und während der Prüfungen
gemeint war. Es wurde nicht nur verlangt, daß die Prüflinge
gut aussahen, vielmehr sollten sie im gesamten Erscheinungsbild
beeindruckend wirken, da erwartet wurde, daß später im
Amt selbstsicher agierende Persönlichkeitenten bei Untergebenen
und gewöhnlichen Untertanen mehr Respekt genießen würden.
Mit dem Stichwort „Sprache“ drückte sich die Erwartung
aus, daß sich die Beamtenanwärter klar und verständlich
ausdrücken konnten – und zwar mit einem annehmbaren Akzent, der vermutlich die
regulären Amtsgeschäfte nicht unnötig erschweren durfte. Das Kriterium
„Kalligraphie“ bezog sich nicht nur
auf die Klarheit der Handschrift, sondern auch auf den ästhetischen Gesamtausdruck
des Geschriebenen, dem in der Tang-Zeit große Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde.(4)
Der wichtigste Prüfungsteil waren die pan „Entscheidungen“,
von denen wir wissen, daß sie zusammen mit den Kalligraphieprüfungen
ganz zu Anfang vor den beiden anderen Prüfungsteilen durchgeführt
wurden.(5) (Offensichtlich trafen
die Prüfer in den schriftlichen Prüfungsteilen unter den Kandidaten bereits eine
Vorauswahl und ließen zu den mündlichen Prüfungen
nur noch jene Bewerber zu, deren anschließendes Bestehen am wahrscheinlichsten war.)
In den folgenden Abschnitten wird der Frage nachgegangen, was es
genau bedeutet, „ganz und gar zweckmäßige“
Urteile zu präsentieren. Nach einführenden Bemerkungen
zur Quellenlage, folgt eine kurze Skizze über den Stand der
Forschung zum Themenkreis pan. Hieran schließen einige
Hinweise auf die Bedeutung juristischer Urteile an, da wichtige
Details der Entstehungsgeschichte dieser Literaturgattung ohne eine
Annäherung an das Rechtswesen der Tang-Zeit unerkannt bleiben. Abschließend zeigen
Hinweise auf Form und Inhalt der „Entscheidungen“
eine Perspektive auf, den Stellenwert der pan innerhalb
der Literatur der Tang-Zeit erneut zu überdenken.
Aus der Tang-Zeit sind Textzeugnisse der Gattung pan
nicht nur vereinzelt, sondern in größerer Anzahl tradiert
worden. Eine genaue Analyse zeigt, daß aus den 300 Jahren
der Tang-Zeit etwas mehr als 1200 pan von insgesamt etwa
520 Autoren überliefert sind. Insgesamt ist somit rund ein
Zwanzigstel der gesamten Literatur der Tang-Zeit der Gattung pan
zuzuordnen.(6)
Da sich aber die zeitliche Verteilung der überlieferten
pan nicht gleichmäßig über die gesamten
300 Jahre der Tang-Dynastie erstreckt, sondern hauptsächlich
Beispiele aus den ersten Jahrhunderten tradiert wurden, gilt dieses
Genre als eine originäre Literaturgattung der hohen Tang-Zeit.
(7) Zu beachten ist grundsätzlich, daß
pan typisch für einen genau einzugrenzenden Zeitabschnitt
sind – weder bilden sie eines der 38 Genres in der füher
Wenxuan des Xiao
Tong (501–531),(8)
noch sind sie ein Genre in Werken nachfolgender Dynastien. So sind
aus der Song-Zeit (960–1279) lediglich 8 pan bibliographisch
nachweisbar. Die pan „Entscheidungen“ verloren
also ihre Bedeutung mit der Neuformulierung der Prüfungsanforderungen
zu Beginn der Song-Zeit.
Die beiden wichtigsten Sammlungen, in denen pan enthalten
sind, sind das 1814 von Dong Gao für
den Jia Qing Kaiser (reg. 1796–1821) redigierte Quan
Tangwen(9)
und das viel ältere Wenyuan
yinghua,(10)
daß um das Jahr 986 von Li Fang unter dem Song Kaiser Tai Zong
(reg. 976–998) fertiggestellt
wurde. Wenngleich auch der Gesamtfundus des Materials an pan,
den diese beiden Sammlungen zusammentragen, zu über 90% identisch
ist, gibt es doch insofern einen erheblichen Unterschied zwischen
ihnen, als das Quan Tangwen eine chronologische Anordnung
hat, während das Wenyuan yinghua sein Material nach
Gattungen ordnet und die pan dort eine von 38 unterschiedlich
häufig repräsentierten Gattungen darstellen. Ferner teilt das Wenyuan yinghua
die pan unter inhaltlichen
Gesichtspunkten in 81 Rubriken.(11)
Nicht alle überlieferten pan sind jedoch authentische
Prüfungstexte, die in realen Prüfungssituation entstanden.
Aus der Tang-Zeit kennen wir viele Lernhilfen, die den Beamtenanwärtern
erleichtern sollten, die gewaltigen Textmassen auswendig zu lernen,
die Gegenstand der Beamtenexamina waren. Eingeteilt nach einzelnen
Prüfungstypen und Textsorten, transportierten spezielle „Paukbücher“
in eigens darauf abgestimmter Form die Formulierungen, Präzedenzfälle,
literarische Alusionen sowie Namen historischer Persönlichkeiten,
von denen erwartet wurde, daß sie die Examenskandidaten in
den Prüfungen wußten. Ganz besonders wichtig waren diese
Lernhilfen zur Vorbereitung auf die Zitatprüfungen (tiejing
oder tiewen)(12)
der Doktorexamen und zur Vorbereitung auf die „Entscheidungen“.
In den zuvor zitierten Sammlungen finden sich daher auch eine Reihe
von Texten, die im eben beschriebenen Sinne als „Paukbuch“
für die Examen verfaßt wurden. Von einigen dieser Lernhilfen
wissen wir sogar genau, daß sie mit großem Gewinn verkauft
worden sind. Zwei umfangreiche Pan-Sammlungen dieser Sorte
sind überliefert, nämlich das Longjin
fengsui pan des Zhang Zhuo
(jinshi um 680) mit insgesamt
78 pan und das Baidaopan
des Bo Juyi mit insgesamt 100 pan. (13)
(Die erwähnte Sammlung des Zhang Zhuo, der von Zeitgenossen
wegen der geschäftstüchtigen Vermarktung seiner Schriften
auch „Kupfermünzen Gelehrter“ (qingqian
xueshi) genannt wurde, fand sogar in Korea und Japan Verbreitung.
In Japan, wo das Prüfungswesen der Tang-Dynastie starken Einfluß
hatte, sind denn auch noch weitere Sammlungen mit Tang-zeitlichen
pan bibliographisch nachweisbar.)(14)
Darüber hinaus sind noch von anderen Autoren mindestens vier
weitere Sammlungen von pan im Xin Tangshu bzw.
Songshi bibliographisch nachweisbar.
(15)
Ausgehend von einem praktischen juristischen Sachtext (cf. Abschnitt 5)
und einer sachlichen Prüfungsanforderung entwickelten
sich die pan mit der Zeit also zu einem florierenden literarischen
Genre und sogar zu einem internationalen Geschäft. Anthologien
erfolgreicher „Entscheidungen“ wurden als Paukbücher
zusammengestellt, die ihren Lesern an verschiedenen Beispielen Lösungen
zum Auswendiglernen für die Beamtenexamina geben sollten.
(16)
In der westlichen Sinologie galten pan lange Zeit als eine hermetische
Textgattung, der wegen ihrer extrem gekünstelten Ausdrucksweise keine weitere
Beachtung geschenkt wurde. Dies ist wiederum nicht auf alle früheren Arbeiten
zu diesem Thema in gleicher Weise zurückzuführen Die Geringschätzung
der „Entscheidungen“ hängt eher mit der Breitenwirkung weniger
Publikationen zusammen, die das Meinungsbild der englischsprachigen Nachkriegssinologie
prägten.
Der erste Hinweis auf pan „Entscheidungen“ stammte von Robert
des Rotours, der in seiner bahnbrechenden Studie zu examensrelevanten Textstellen
im Xin Tangshu noch ganz nüchtern
pan als Prüfung beschrieb, in der die Kandidaten über ein
gegebenes Thema ihre Meinung sagen sollten:
„Le mot p’an que je traduis par ,dissertation jugement‘, est une composition dans laquelle on expose son opinion sur une phrase qui été proposée comme sujet. pour les examens du moins, les sujets donnés pour les ‚dissertations judgements‘ sont toujours très courts, à l’inverse de ceux donnés pours les ‚dissertations en réponse à une question‘ (ts’ö).“ (17)
Diese leidenschaftslose Beschreibung geriet aber bald in Vergessenheit, als der begnadete übersetzer Arthur Waley in seiner Studie zu Bo Juyi ein vernichtendes Urteil über diesen Examenstyp fällte. Die Einschätzung Waleys, der in Zusammenhang mit pan von „grotesken Konventionen“ eines artifiziellen Stils sprach, prägte in der nachfolgenden Zeit die Auffassung einer ganzen Sinologengeneration:
„Highly antithetical, stilted clauses, archaic vocabulary and various other obligatory mannerisms combined to make the ‚judgement‘ the most pedantic and artificial of all Chinese literary forms.“ (18)
Zwar stellten die Prüfer in sprachlicher Hinsicht bei den „Entscheidungen“
zweifellos allerhöchste Ansprüche. Waleys harsche Kritik verstellte
allerdings den Blick für die Bedeutung dieses Genres, denn es gibt auch
zeitgenössische Textzeugnisse, in denen die leichte Verständlichkeit
als besonderes Qualitätsmerkmal wirklich guter „Entscheidungen“
eigens betont wird. So heißt es etwa bei Zhao
Kuang, einem bedeutenden Beamten, der selbst vielen Examen als führender
Prüfer vorstand, die „Entscheidungen“ sollten alle Arten von
Problemen entscheiden, die mit den Dienstpflichten eines Beamten in Beziehung
stehen – und dies in einer „unkomplizierten Art und Weise“, die
nicht nach leeren literarischen Ausdrücken sucht.
(19)
Die spätere westliche Forschung teilte nicht immer Waleys Geringschätzung
der pan. Denis Twitchett, der bedeutendste Tang-Historiker unserer
Zeit, hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß pan keineswegs
die affektierten literarischen Übungen seien, als die sie Waley betrachtete.
Vielmehr sieht Twitchett in den pan eine „unverzichtbare Quelle
für den Tang-Historiker“, die dringend einer systematischen Untersuchung
bedürfte:(20)
„Not only do the questions [i.e. pan, C.K.] bring into focus a wide range of social problems and matters of practical administration, but the answers, which are expected to be cast in terms of Confucian ethic rather than in statute-book legal form, give us an invaluable glimpse of acceptable attitudes on many social topics, and offer incidentally many invaluable leads to potential areas of conflict between codified law and customary social usage.“ (21)
Zwar weisen auch neuere Arbeiten auf die sprachlichen Schwierigkeiten der „Entscheidungen“ hin, doch sind – die wenigen – Sinologen, die diese Literaturgattung einer eigenen Untersuchung unterwerfen, sichtlich um differenziertere Aussagen als Waley bemüht. So beschreibt etwa Penelope Ann Herbert gelungene pan durchaus anerkennend mit folgenden Worten:
„Judgements were written in a set form which could be learned by reading and practising many examples. The study of acceptable judgemenmt would also help in deciding the solutions to new problems, since they were based on legal and ethical precedents and required the citation of historical examples. “(22)
Bedauerlicher Weise stehen Twittchet und Herbert mit ihrem ausgewogenerem Urteilen
fast allein. In der gegenwärtigen Diskussion westlicher Fachvertreter spielt
das literarische Genre der pan nahezu keine Rolle.
In der chinesischen Sekundärliteratur gibt es vereinzelt Ansätze,
„Entscheidungen“ bei historischen Untersuchungen zu berücksichtigen.
Beispielsweise rekonstruierte Mei Boqin
in einem Aufsatz zur Tang-zeitlichen Wirtschaftsgeschichte mit Hilfe von pan
einige Details zur Frage des Landbesitzes und der Eigentumsverhältnisse
Tang-zeitlicher Kaufleute.(23)
Andere Historiker wie Wu Zongguo oder He
Zhongli haben zudem in Arbeiten über die verschiedenen Examenstypen der Tang-Zeit
wichtige Hinweise auf Veränderungen der Prüfungsinhalte
gegeben.(24) Diese Beiträge
lassen erkennen, daß Beamtenexamina keineswegs zu jeder Zeit hauptsächlich
auf die Präsentation manierierter Schriftstücke ausgerichtet waren,
sondern auch juristische Präzedenzfälle und historische Parallelen
zu aktuellen politischen Problemen berührten, die von den Examenskandidaten
rein sachlich erörtert werden sollten. Ihre Arbeiten widerlegen die Auffassung,
es habe mit den „Entscheidungen“ ein Element im Prüfungssystem
gegeben, das ausschließlich einen sinnentleerten Formalismus huldigte.
Die wichtigsten Studien zum Thema pan stammen aus Japan. Noch während
des Krieges publizierte der bedeutende Rechtshistoriker Takikawa
Masajirô [i. e. Kametarô] eine bahnbrechende Arbeit über
die im Wenyuan ying hua enthaltenen „Entscheidungen“.
(25)
Diese Studie ist bis auf den heutigen Tag der beste Ausgangspunkt jeder ernsthaften
Beschäftigung mit diesem Themenkomplex geblieben. Gestützt auf die
mit mustergültiger Genauigkeit betriebenen bibliographischen Vorarbeiten
Takikawas konzentrierte sich Ichihara Kôkichi
zu Anfang der sechziger Jahre auf die inhaltliche Klassifizierung der pan.
(26)
Ichihara teilte das Material des Wenyuan yinghua in 81 Kategorien ein,
an deren thematischer Vielfalt die enorme Bandbreite erkennbar wird, die in
den Examen Gegenstand der Prüfungsfragen wurden.
In neuerer Zeit gingen von Nunome Chôfû
, einem ausgewiesenen Experten Tang-zeitlicher Geschichte und Literatur, die
interessantesten Versuche zur Rehabilitierung dieses oft geschmähten Elements
der Prüfungen aus. Zusammen mit seinem Kollegen Ôno
Hitoshi legte er in acht Teillieferungen eine reich annotierte Übersetzung
der ersten Hälfte von Bo Juyis Baidaopan vor.(27)
Leider finden sich in der westlichen Sinologie keinerlei
Spuren einer kritischen Rezeption dieser sehr verdienstvollen Arbeit. Schon
aus der Tatsache, daß der nicht ganz 10 Seiten umfassende Ausgangstext
in der Übersetzung nicht weniger als 140 Seiten benötigt, läßt
erahnen, wie schwierig die Annäherung an dieses literarische Genre ist.
Es läßt sich recht genau beschreiben, wer sich zur Tang-Zeit den
pan genannten Prüfungen zu unterwerfen hatte. Nicht nur der frische
Beamtenanwärter, sondern auch der ältere Beamte, der eine neue Stelle
anstrebte, mußte den Nachweis erbringen, daß er Alltagsfragen und
zeitgenössische Probleme verschiedenster Art nach Maßgabe geltenden
Rechts zu entscheiden verstand. Die unter der Rubrik „Entscheidungen“
subsumierten Teilprüfungen belegen, daß schon Beamtenanwärter
ihre Kompetenz bei der Lösung von Problemen des alltäglichen Lebens
unter Beweis stellen mußten. Daher sind von Untersuchungen der pan
Aufschlüsse darüber zu erwarten, was zeitgenössisch an Problemen
diskutiert wurde und wie diese Probleme zu lösen waren.
Bei der Formulierung von pan „Entscheidungen“ spielte es
keine Rolle, ob der Prüfungskandidat bereits Verdienste im Amt erworben
hatte, oder noch vollkommen unerfahren war. Da diese Prüfung gleichermaßen
von berufserfahrenen Beamten als auch von jüngeren Nachwuchskräften
absolviert werden konnte, ist die Vermutung naheliegend, daß die Qualität
dieses Prüfungsteils neben literarischer Ausdrucksfähigkeit hauptsächlich
von allgemeiner Urteilsfähigkeit und alltäglichem Sachverstand getragen
wurde: Problemlösungen, die auch von Kandidaten ohne Berufserfahrung befriedigend
entwickelt werden konnten, müssen weniger mit Expertenwissen als mit „gesunden
Menschenverstand“ (d. h. konventionellen Denkweisen und Handlungsmustern)
zu tun gehabt haben.
Verallgemeinernd kann gesagt werden, daß jeder höhere Beamte der
Tang-Zeit entweder aufgrund ererbter oder verliehener Privilegien, aufgrund
langer und erfolgreicher Tätigkeit als kleiner Beamter oder aber aufgrund
erfolgreicher Prüfungen, die ihn als allgemein und breit gebildet auswiesen,
in seine Laufbahn eintreten konnte.(28)
War ein Aspirant durch eine der besagten Voraussetzungen ausgezeichnet, so wurde
er gleichwohl nicht unmittelbar in ein Amt gesetzt. Vielmehr mußte er
sowohl eine Wartezeit in Kauf nehmen, als auch sich einer Auswahlprüfung
(xuan) unterziehen, die alljährlich im Winter in der Hauptstadt
abgehalten wurde und in der die Qualifikationen für einen Beamtenposten
nachzuweisen waren.
Die gleiche Regelung galt aber auch für höhere Beamte: Sie mußten
nach Ablauf ihrer Tätigkeit auf einem bestimmten Posten in eine Zwangspause
eintreten und sich dann erneut der Auswahlprüfung stellen, bevor sie eine
neue Stelle antreten konnten. Allein die allerhöchsten Beamten waren hiervon
nicht betroffen und wurden direkt berufen – immerhin konnte bei ihnen ja
davon ausgegangen werden, daß sie sich durch vorausgegangene Tätigkeiten
auf verschiedenen Posten bewährt hatten und überdies durch verschiedene
Auswahlexamina auch genügend bekannt waren.
Ein Charakteristikum der „Entscheidungen“ ist, daß sie nicht
nur inhaltlich vorgeschriebenen Mustern folgten, sondern auch formal geltenden
Ästhetikvorstellungen unterworfen waren. Abgefaßt meist in Sätzen
mit vier und sechs Zeichen schufenen die Verfasser von pan in formaler
Hinsicht literarische Meisterwerke der vollendeten Parallelprosa (pianwen),
(29) die eine Vielzahl
von klassischen Anspielungen enthielt. ähnliche Themenkreise wurden zwar
in gleicher Weise auch in juristischen Präzedenzfällen des gewöhnlichen
Rechts gebraucht, die literarische Brillanz der pan wurde in rechtswissenschaftlichen
Gebrauchstexten aber nie erreicht.
Ein pan enthält grundsätzlich zwei Teile, nämlich eine
Problemstellung und eine Antwort darauf. Der Umfang der Problemstellung kann
ebenso wie die Gesamtlänge der Antwort schwanken. Gehen wir von den
„Entscheidungen“
in Bo Juyis Baidao pan aus, umfaßt die Aufgabenstellung im Durchschnitt
26 Schriftzeichen und die Antworten hierauf rund das Fünffache. Die Fragen,
über die pan anzufertigen waren, betreffen ein weites Gebiet –
von Rechtsfragen und politischen Entscheidungen bis zu Fragen der Ethik und
der Klassikerexegese. Die inhaltliche Breite des Genre pan ist kaum
hinreichend zu beschreiben. In der Anthologie Wenyuan yinghua lassen
sich einzelne „Entscheidungen“, die sich auf Himmelskörper und
Astronomie, auf Jahreszeiten und Naturkatastrophen beziehen ebenso finden, wie
Urteile, die Zweifelsfälle auf dem Gebiet von Riten und Hofmusik, des Lehrens
und Lernens oder der staatlichen Opferfeiern thematisieren. Prüfungsfragen
gibt es zu Gerichtsurteilen, zur Besteuerung von Landeigentum und zur Erfüllung
militärischer Befehle; doch auch übergreifende Fragestellungen, die
sich auf das Verkehrswesen oder allgemein auf Tiere und Pflanzen beziehen sowie
eher esoterisch anmutende Zweifelsfälle, die sich aus der Auseinandersetzung
mit Methoden der Wahrsagerei ergeben, können den Hintergrund von Examensaufgaben
bilden.
Aus den uns heute vorliegenden Quellen ist nur sehr schwer zu erkennen, was für den zeitgenössischen Betrachter eine „Entscheidungen“ zu einem gelungenen pan gemacht hat. Der Forschung fehlen bislang historische Stellungnahmen, die konkrekt Auskunft darüber geben, welche Kriterien zur Beurteilung dieses Genres herangezogen wurden – direkte Vorgaben für die Abfassung von pan finden sich ebenso wenig wie Korrekturanweisungen oder kommentierte Zensuren zu überlieferten Textbeispielen.
Indirekte Aussagen über den Stellenwert der „Entscheidungen“ innerhalb des Prüfungssystems sowie Stellungnahmen zum zeitweiligen Mißbrauch dieser Prüfungsanforderung finden sich dagegen häufiger. Es gibt Hinweise darauf, daß der heute viel beklagte Stil der pan nicht auf die Dekadenz eines übersättigten Literaturgeschmacks zurückgeführt werden muß, sondern lediglich natürliche Folge einer konkreten Zwangssituation war: Gründe für die zunehmende Verkomplizierung des literarischen Stils sind in erster Linie im zunehmenden Anstieg der Examenskandidaten bei gleichzeitiger Stagnation zu besetzender Posten zu suchen.(30)
Die Bewertung individueller Qualitäten wie die eingangs erwähnten Kriterien „Auftreten“ und „Sprache“ war sehr zeitaufwendig, da sie die volle Aufmerksamkeit der Prüfer über Tage erforderte. Zu Beginn der Tang-Zeit wurde noch versucht, die Gelehrsamkeit jedes einzelnen Bewerbers gründlich zu prüfen. Als die Zahl der Kandidaten aber immer mehr zunahm, wurde es unmöglich, die umständlichen Examensprozeduren beizubehalten, weshalb die Prüfer später ihr Urteil nur noch von den Prüfungsteilen „Kalligraphie“ und „Entscheidungen“ abhängig machten. Notwendigerweise mußten die „Entscheidungen“ aber immer schwieriger werden, wollten die Prüfer sie als Ausschlußkriterium angesichts der stetig wachsenden Bewerberzahl nutzen. Für gesteigerte Anforderungen bot das relativ präzise Gesetzbuch der Tang sichtlich weniger Anhaltspunkte als die pan, deren literarischer Aufbau mit gezierten Stilvorgaben immer weiter erschwert werden konnten. Tatsächlich war jedenfalls bald der Punkt erreicht, an dem gelungene „Entscheidungen“ als alleiniges Erkennungsmerkmal beruflicher Qualifikation galten. Zu Beginn des achten Jahrhunderts war es schließlich bereits selbstverständlich, daß Examenskandidaten ausschließlich aufgrund weniger Teilprüfungen ausgewählt werden konnten. Im Jahre 715 beschrieb Zhang Jiuling in einem vertraulichen Memorandum zu Problemen im Prüfungssystem, nach welchen Kriterien zu seiner Zeit die Beamtenanwärter rekrutiert wurden:
„Wenn (ein Kandidat) sich in einem Examen bewirbt, wird ein Gedicht oder eine Entscheidung dazu herangezogen, über seine Befähigung zu entscheiden.“(31)
Schon unter Kaiser Gao Zong gab es aber auch Kritiker, die auf Schwächen der geltenden Rekrutierungskriterien aufmerksam machten. Während der Regierungsdevise Xianqing (656–661) wurde von Regierungsbeamten beklagt, daß zur Beurteilung der Berufsfähigkeit eines Beamten hauptsächlich Prüfungsergebnisse, nicht aber das tatsächliche Verhalten im Amt beachtet wurde. Beispielsweise gab der ranghohe Gelehrte Liu Xiangdao in einem vertraulichen Memorandum an den Kaiser zu bedenken:
„Wenn heute Beamte ihre Amtszeit vollenden [und in die verordnete Wartepause eintreten, C.K.], werden sie von den Verantwortlichen ausschließlich aufgrund ihrer Entscheidungen geprüft, ohne zu testen, wie fähig oder unfähig sie (für die tatsächlichen Amtsgeschäfte) sind und entsprechend (erneut) eingestellt. Sie erhalten (neue) Amtsposten gerade so sicher wie Donner auf einen Blitz folgt.“ (32)
Es wäre allerdings falsch, aus diesen immer wieder zu findenden Einwenden
vergleichbarer Art, bei den zeitgenössischen Kritikern eine grundsätzliche
Geringschätzung des Genre pan ableiten zu wollen. Daß „
Entscheidungen“ in der Hierarchie der Beamtenexamen an erster Stelle standen,
ist relativ leicht zu dokumentieren, da sich viele Belegstellen finden lassen, die mit der eben
zitierten identisch sind. In der Tang-Zeit scheint es schon früh zur Communis
Opinio gehürt zu haben, daß pan ein probates Mittel
zur Auswahl von Bewerbern für ein Amt in der Regierungsbürokratie
waren. Schwieriger wird es aber, die inhaltliche Ausgestaltung dieses Genres
genauer zu beschreiben.
Bei der Lektüre der relevanten Kapitel des Tongdian und des Tang
huiyao regen sich allerdings bald Zweifel an der Einschätzung Waleys,
nach der die Abfassung von pan einem wirklichkeitsfremden Exerzitium
gleichkam. Viele zeitgenössische Hofbeamte scheinen in der Prüfung
von „Entscheidungen“ nicht eine Übung gesehen zu haben, bei der
die Kandidaten – im Sinne eines „L’art-pour-l’art“
– schöngeistige Belanglosigkeiten anhäufen mußten. Sie
werteten diese Testform vielmehr als Chance, genaueres über die Urteilsfähigkeit
und den Sachverstand der Kandidaten zu erfahren. Der bereits eingangs erwähnte
Zhao Kuang beschreibt in einem Memorandum an den Kaiser, in dem detailierte
Vorschläge zur Reform des Examenssystems entworfen werden, welche Anforderungen
in einem pan erfüllt werden mußten:
(33)
„Wenn (die Kandidaten) zu Entscheidungen gefragt werden, ersuche ich (Eure Majestät) darum, (sie) nach aktuellen Sachproblemen (shi shi) sowie zweifelhaften Rechtsfällen (yi yu) zu befragen und gemäß der Gesetze entscheiden zu lassen. Wenn sie in Übereinstimmung mit dem Gesetzbuch antworten und dies auch noch in Einklang mit dem Sinn der Klassikern steht, ihre Argumentation zweckmäßig sowie ihre literarische Ausdrucksweise ausgefeilt ist und sich von der Masse abhebt, sind sie als erstrangig anzusehen; wenn sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz entscheiden, die Klassiker und Geschichtswerke vergleichen, keinerlei Versäumnisse begehen und (ihre Argumente) klar erkennbar sind, sind sie als zweitrangig anzusehen; sind ihre Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz gefällt und haben einiges an literarischer Eleganz, sind sie als drittrangig anzusehen; sind (ihre Entscheidungen) gemäß dem Gesetz gefällt und drücken geradewegs aus, was geht und was nicht, sind sie, selbst wenn ihre Ausdrucksweise nicht literarisch ist, ihre Argumentation (aber) ohne Fehler ist, als viertrangig anzusehen. Außer den (eben genannten), ist niemand (für ein Amt) auszuwählen. Auch wenn die Entscheidungen und die Ausdrucksweise (mit den hier aufgestellten Forderungen) überein stimmen, können jene nicht (für ein Amt) ausgewählt werden, die nur engstirnige Auslegungen der Gesetzestexte vornehmen und dabei ihren tatsächlichen Sinn verdrehen. Stimmen (die Entscheidungen) – zumindest in einigen Sätzen – mit dem Zweckmäßigen(34) überein, können (die Kandidaten) auch (für ein Amt) ausgewählt werden, doch wenn sie gegen das Zweckmäßige verstoßen, sind sie, wie wortreich sie auch sein mögen, abzulehnen. Die undurchsichtigen Entscheidungen durchtriebener Leute, die im Volk „Entscheidungsgeflecht" (panluo) genannt werden, sind höchst schamlos. Ich ersuche (Eure Majestät) darum, (sie) zur Warnung öffentlich zur Schau zu stellen.“
|
Aus diesem Memorandum geht ganz klar hervor, daß ein gelungenes pan in erster Linie wegen seiner opportunen Argumentation, nicht aber wegen seiner literarischen Artistik akzeptiert wurde. Wollte ein Kandidat sein Urteil in einer Zweifelsfrage annehmbar begründen, war es für ihn wichtiger, seine Kenntnis relevanter Stellen aus dem Gesetzbuch zitieren zu können, als gefällige Reime zu schmieden. Interessant ist auch, daß Zhao Kuang Klassikerstellen lediglich flankierende Funktion zubilligen wollte. Zweifellos sollten die eingangs erwänten Zitatprüfungen (tiejing) nur auswendig gelernte Zitatfragmente abfragen. In pan hingegen ging es um den tieferen Sinn klassischer Belegstellen, die zur weiteren Unterstützung jener Entscheidungen herangezogen werden konnten, die sich aus den geltenden Gesetzesvorlagen ableiten ließen. Bei der Beurteilung einer „Entscheidung“ kam dem literarischen Stil jedenfalls keineswegs vorrangige Bedeutung zu. Verbale Schaustücke ohne argumentative Substanz sollten vielmehr geächtet und der Lächerlichkeit preisgegeben werden.
In der bisherigen Diskussion ist leider einem weiteren Problem keine hinreichende
Aufmerksamkeit geschenkt worden, das mit der Zusammensetzung des offiziellen
Klassikerkanons zusammenhängt. Was in der nachfolgenden Dynastie Song (960–1279)
mit phasenweise unerbittlichen Fanatismus als Heterodoxie ausgeschieden wurde,
fand zur Tang-Zeit noch seinen legitimen Platz in der anerkannten Orthodoxie.
Gerade diese Vielschichtigkeit erschwert aber die exakte Beschreibung des „offiziellen“
Prüfungskanons, der kein monolithisch geformter Korpus gewesen ist, sondern
zeitweise sehr verschiedene Segmente miteinander vereinte. So fragten die Prüfer
schon zu Beginn des achten Jahrhunderts in Beamtenexamen nicht mehr ausschließlich
nach konfuzianischen Bildungsinhalten, sondern bezogen nun auch verstärkt
Kenntnisse in einigen daoistischen Klassikern und juristischen Gesetzestexten
in das Curriculum ein. Konfuzianische Beamtengelehrte standen zwar der Aufnahme
daoistischer und legistischer Lehrinhalte bei den Aufnahmeprüfungen zum
Eintritt in die Bürokratie grundsätzlich eher reserviert gegenüber,
doch sahen auch sie die Notwendigkeit, durch Aufnahme neuer Prüfungsinhalte
und Verschärfung der überkommenen Prüfungsanforderungen Herr
über die gewaltige Zahl der Prüfungskandidaten zu werden.
Die Aufnahme daoistischer Schriften in den Kanon prüfungsrelevanter Schriften
ist in Zusammenhang mit den Präverenzen der Herrscherfamilie zu sehen,
die den gleichen Familiennamen Li trug wie der traditionell
als Ahnherr des Daoismus verehrte Lao Dan. Kaiser
Xuan Zong (reg. 712–756) erhähte – begünstigt durch seine
persöhnliche Affinität gegenüber mystizistischen Glaubenslehren
– die Akzeptanz daoistischer Lehrinhalte, indem er für das
Daode jing, dem zentralen Text des Daoismus,
einen eigenen Kommentar vorlegte.(35)
Auch erließ er eine Verordnung, nach der jeder Haushalt ein Exemplar des
Daode jing besitzen mußte.(36)
Im Jahre 741 richtete Xuan Zong sogar besondere Schulen zum Studium daoistischer
Lehren ein. Aus diesen Einrichtungen, den Chongxuan
xue, sollten Kandidaten für daoistische Staatsexamen (
daoju) hervorgehen, die in etwa den konfuzianischen
Mingjing-Examen
(37)
entsprachen.(38)
Das Daode jing, seit dem Jahre 747 durch ein Edikt des Kaisers zum
„wichtigsten aller kanonischen Bücher“ ausgerufen, wurde danach
in vielen Examen zu einem eigenen Prüfungsgegenstand, dem auch die konfuzianischen
Prüfer ihre Referenz nicht versagen durften.
(39)
Die Aufnahme juristischer Wissensinhalte bedarf einer eigenenen Erklärung,
da die Rolle des Gesetzbuches verschiedene Aspekte der Tang-zeitlichen Regierungspraxis
berührt, deren Bedeutung für das Prüfungswesen lange unterschätzt
wurde.
Schon mehrfach wurde darauf hingewiesen, daß die sachliche Prüfungsanforderung
der „Entscheidungen“ ihren Ausgangspunkt in juristischen Sachtexten
hat. Diese Feststellung verdient einige Erläuterungen und grundsätzliche
Anmerkungen, mit deren Hilfe die Rolle des Gesetzbuches in der Entstehungszeit
der pan besser verständlich wird.
Mit Blick auf die Tang-Zeit kommt bei der Betrachtung juristischer Grundsätze
für die moderne Forschung erschwerend hinzu, daß es zwar einen sehr
ausgereiften und von der Sekundärliteratur hinreichend beschriebenen Korpus
von Rechtsvorschriften gibt,(40)
es aber weitgehend an Beschreibungen fehlt, wie diese juristischen Normen in
der Praxis umgesetzt wurden. Was wir heute über die Stellung des Berufstandes
der Juristen wissen, ist relativ dürftig und gibt uns nur wenig Anhaltspunkte
für ein Verständnis der Tang-zeitlichen Gerichtspraxis. Beispielsweise
wissen wir heute, daß es zwar eigene Examen für Juristen gegeben
hat, die an den juristischen Abteilungen der Staatsakademien gelehrt wurden,
doch genossen die Absolventen dieser Examen weit weniger Ansehen als jene Gelehrte,
die sich zu Prüfungen im konfuzianischen Curriculum meldeten.
(41)
Ein Hinweis auf die relative Mißachtung vorwiegend juristisch
Gebildeter ist das fast vollständige Fehlen von Unterlagen zu juristischen
Examina, währenddessen Material über die prestigeträchtigen konfuzianischen
Staatsexamina reichhaltig überliefert sind.
Die Auswertung traditioneller Quellen legte der westlichen Sinologie die Vermutung
nahe, daß Beamte der Verwaltungsbürokratie Hilfestellungen zur Erfüllung
ihrer Dienstpflichten hauptsächlich aus ihrer akademischen Bildung bezogen
haben – womit implizit der konventionelle Prüfungskanon der primär
konfuzianisch Gebildeten gemeint ist. Diese Vermutung muß aber kritisch
hinterfragt werden, da m. E. die Rekonstruktion der tatsächlichen Urteilsfindung
konfuzianischer Gelehrter in juristischen und moralischen Zweifelsfällen
als weitgehend unerforscht bezeichnet werden muß. Noch ist kaum etwas
darüber bekannt, welche Zweifelsfälle einem konfuzianisch gebildeten
Beamten überhaupt vorgelegt wurden und wie er seine Entscheidungen tatsächlich
begründet hat. Aus diesem Erkl&äuml;rungsbedarf leitet sich die Bedeutung
der pan „Entscheidungen“ ab, da nur hier Hinweise auf die
zeitgenössischen Verfahrensweisen der Urteilsbegründung erhalten sind.
Für die Tang-Zeit gibt es zwar keinerlei Aufzeichnungen von Gerichtsprotokollen,
die den tatsächlichen Verhandlungsverlauf von Prozessen dokumentieren.
(42) Auch fehlt es an zusammengefaßten
Fallbeschreibungen, wie sie der Forschung beispielsweise durch die Qing-zeitliche
Übersicht der Strafrechtsfälle vorliegen, mit deren Hilfe
aufschlußreiche Untersuchungen zur Rechtsauffassung der Qing-Zeit ermöglicht
wurden.(43) Dennoch gibt es
in Form von pan
„Entscheidungen“ eine Reihe von Urteilen und Urteilsbegründungen,
die berühmte Gelehrte als Antwort auf juristische Fragen vorgelegt haben,
die ihnen im Rahmen ihrer Beamtenlaufbahn in Staatsexamen gestellt wurden. An
dieser Stelle ist nochmals an die eingangs beschriebene Prüfungsanforderung
zu erinnern, die von den Examenskandidaten verlangte, „zweckmäßige“
Urteile zu finden. Von den Examenskandidaten – wie auch den Distriktmagistraten
– wurde erwartet, in einem juristischen (oder moralischen) Zweifelsfall
eine Entscheidung fällen zu können, die sowohl auf dem Boden bestehenden
Gewohnheitsrechts stand, als auch den geltenden Rechtsvorschriften genügte.
Wir müssen berücksichtigen, daß ein Verwaltungsbeamter in einem
Rechtsstreit sein Urteil unter Verweis auf eine Vorschrift aus den Gesetzen
(lü), den Vorschriften
(ling),
den Direktiven (ge) oder den Regularien
(shi)
begründen mußte.(44)
Dies konnte durch ein direktes Zitat aus einem Paragraphen des Gesetzbuches
oder durch einen begründeten Analogieschluß zu bestehenden Vorbildern
der Rechtsprechung erfolgen.
Für Justizbeamte war es äußerst wichtig, bei einem Vergehen
den Rechtsbruch mit einer korrekten Bestrafung zu ahnden. Begang ein Beamter
den Fehler, bei einem Fall nicht den angemessenen Paragraphen zu zitieren, wurde
sein Vergehen konsequent bestraft.(45)
Das Gesetzbuch sah klare Regelungen für den Fall vor, daß
ein Lokalbeamter vors ätzlich oder versehentlich bei einem Vergehen ein falsches Urteil
fällte. In diesen Fällen sah das Gesetzbuch vor, daß der Verwaltungsbeamte
entsprechend der Schwere seiner Fehlentscheidung selbst verurteilt werden mußte.
(46) Konnten zur Bestrafung
eines Tatbestands zwei oder mehrere Paragraphen herangezogen werden, sah das Gesetzbuch vor, die
schwerere Bestrafung dem Urteil zugrunde zu legen. Andererseits sah der geltende
Rechtskodex aber auch ausdrücklich Spielräume bei der Urteilsfindung
vor. Verwaltungsbeamte der lokalen Administration konnten in Zweifelsfällen
einen Tatbestand subjektiv beurteilen und bei Straftaten, die nicht eindeutig
vom Gesetzbuch erfaßt wurden, eine leichtere oder schwerere Bestrafung
durch Verweise auf anerkannte Präzedenzfälle begründen.
(47)
Die gesetzlichen Vorschriften der Tang-Zeit sind so differenziert, daß
der Eindruck entsteht, daß sie anhand einzelner Vorkommnisse und historischer
Präzedenfälle entwickelt wurden. In der Regel sind sie wenig abstrakt
und nur in seltenen Fällen zu einer generellen Norm ausformuliert, vielmehr
sind sie meist ganz konkret auf bestimmte Fälle abgestellt. Bei genauer
Überprüfung Tang-zeitlicher Urteile überrascht die Vielfalt ausdifferenzierter
Rechtsnormen, die Auflagen zur sorgfältigen Ausführung juristischer
Vorschriften und die strenge Haftung der Beamten, die auch für kleine Nachlässigkeiten
zur Verantwortung gezogen werden konnten. überraschend ist dieses Ergebnis
besonders wegen seiner Abkehr von der konfuzianischen Rechtsauffassung, von
der keineswegs eine strenge Bindung der Beamten an Rechtsvorschriften bekannt
ist. Nach der traditionellen Sichtweise wurden den konfuzianischen Beamten nicht
so strenge Fesseln bei der Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen angelegt,
daß ihnen die Freiheit genommen worden wäre, die menschliche Seite
des einzelnen Falles in Justiz und Verwaltung zu berücksichtigen.
Die Betonung der strikten Weisung, die gesetzten Rechtsnormen anzuwenden, scheint
im Gegensatz zu jener Auffassung zu stehen, die nicht mit Rechtsnormen, sondern
mit Riten regieren möchte. Die aus dem Gesetzbuch der Tang abzulesende
Rechtsauffassung scheint daher mit der „rein“ konfuzianischen Rechtsauffassung
nicht in Einklang zu stehen. Wäre diese Sicht von der konfuzianischen Rechtsauffassung
richtig, würde die aus dem Tang-Gesetzbuch sprechende Rechtsauffassung
ideologisch auf Anleihen aus der Schule der Legisten (fajia)
hinweisen. Folglich wäre die Annahme zwingend, daß maßgebliche
Einflüsse bei der Abfassung des Tang-Gesetzbuches auf legistisches Gedankengut
zurückzuführen ist. Zudem richtet sich der Zweck der Rechtsnormen
offensichtlich auf die Schaffung einer starken Zentralregierung und eines straff
organisierten Einheitsstaates. Der in den Normen zum Ausdruck kommende Wille
der herrschenden Dynastie zielte deutlich darauf, daß alle Rechtsnormen
einheitlich im ganzen Reich strikt befolgt werden sollten. Sie erlaubten für
den einzelnen Regierungsbeamten keinen Interpretationsspielraum bei der Erfüllung
seiner Dienstpflichten und verhinderten, daß lokale Gewohnheiten, Gebräuche
oder Besonderheiten aufrecht erhalten bleiben, die den Herrschaftsanspruch der
Zentralregierung herabsetzen konnten.(48)
Bei der für die Tang-Zeit typischen Betonung des Gesetzbuches und der Regeln
für das Ritualwesen kam den pan die Bedeutung einer Entscheidungshilfe
in Fragen des rechten Verhaltens und des sittenkonformen Auftretens in Konfliktsituationen
zu. Ursprünglich als Urteil im juristischen Kontext konzipiert, entwickelten
sich die pan im Laufe der Zeit zu einer literarischen Gattung, in der
alltägliche Zweifelsfälle primär unter Heranziehung moralischer
Konventionen entschieden wurden. Die „Entscheidungen“ kombinieren
Elemente des Gesetzbuches und der Ethik mit geltenden Konventionen des Gewohnheitsrechts
und sind daher eine einzigartige Quelle zur Rekonstruktion der gesellschaftlichen
Realität der Tang-Zeit, die in keiner anderen Quellengattung erhalten ist.(49)
Nach diesem kurzen Exkurs zu dem juristischen Hintergrund der Examensanforderungen
läßt sich die Bedeutung der pan „Entscheidungen“
leichter fassen. Kandidaten der Verwaltungsbürokratie sollten in Auswahlexamen
dokumentieren, wie versiert sie in der Urteilsfindung waren. Durch die Überlieferung
der Fragen und Antworten zeitgenössischer Examen sind der Nachwelt Textzeugnisse
erhalten, die einzigartige Hinweise auf das Anforderungsprofil konfuzianischer
Beamtengelehrter geben. Dabei bieten die „Entscheidungen“ indirekt
auch Rückschlüsse auf das reale Rechtsempfinden der damaligen Zeit,
die sich nirgendwo sonst fassen lassen. Hiermit tritt erstmals auch die Bewußtseinslage
der damaligen Menschen zu Tage, die weder in Quellen der offiziellen Historiographie
noch in Werken der fiktionalen Literatur so deutlich erkennbar wird wie in dem
literarischen Genre der pan.
Mit welchen Aufgaben Beamten der Tang-Zeit im Dienstalltag betraut wurden und
wie sie diese Aufgaben gelöst haben, ist aus den Standardwerken der chinesischen
Historiographie nicht unmittelbar zu erkennen. Hierzu bedarf es erst einer systematischen
Untersuchung anderer Quellen, die allerdings gegenwärtig noch nicht ausreichend
beschrieben worden sind. Die Untersuchung von pan „Entscheidungen“
ist ein erfolgversprechender Versuch, sich diesem Desiderat der Forschung zu
nähern.
Bei der Betrachtung der Aufgabenstellungen kristallisierten sich einige Schwerpunkte heraus, die unter den Ausgangsfragen überdurchschnittlich häufig vertreten sind. Wie zu erwarten, richtet sich der größte Teil der Prüfungsfragen in beiden Werkteilen auf Themenstellungen, die in direktem Zusammenhang mit den Aufgabenbereichen stehen, die vermutlich aktive Beamte aller Epochen beachten mußten. Alltägliche Amtsgeschäfte, die sich aus der Verfügungsgewalt des Verwaltungsbeamten ergaben, bilden einen Schwerpunkt dieser Prüfungsfragen.
Daneben gibt es aber genauso viele Auseinandersetzungen, in denen Privatpersonen um ihr Recht streiten. Die Schlichtung von Kontroversen, die sich aus Eheverhältnissen, mißlungenen Verlobungen oder wirtschaftlichen Verbindlichkeiten ergeben, nimmt unter den Streitfällen einen beachtlichen Raum ein. Hier erfährt der Leser verbüffende Details aus dem Alltag gewöhnlicher Leute, die in den üblichen Werken der Historiographie nicht zu finden sind. Spuren der allgemeinen Auffassung des geltenden Gewohnheitsrechts sind für die Tang-Zeit nur schwer auffindbar; es gibt nur wenige Anhaltspunkte, die rekonstruieren helfen, auf welcher Basis ein Mensch der damaligen Zeit Auseinandersetzungen, die seine eigene Persönlichkeit betroffen haben, entschieden hat. Hier bieten aber jene Entscheidungen, in denen ganz ohne direkte Zitate argumentiert wird, höchst informatives Anschauungsmaterial; an den Zweifelsfällen lassen sich die sozialen Verhaltensnormen der damaligen Zeit nachzeichnen, durch die das Tang-zeitliche Rechtsempfinden geprägt wurde (cf. 38A, 42A, 43A, 50A, 51A, 3B, 39B, 41B und 47B).
Ebenso spiegeln auch die Rechtsfälle, die gewöhnliche Amtspflichten zum Gegenstand haben, viel von damals geltenden Konventionen einfacher Beamter wider (cf. 17A, 1B, 45B und 46B). Die pan zeigen sehr deutlich, welche Themenstellungen in den Aufgabenbereich von herk&öuml;mmlichen Verwaltungsbeamten fallen konnten: Fragen nach adäquaten Trauerzeremonien (cf. 6A, 15A, 35A, 10B, 12B, 16B, 23B, 24B, 49B und 50B) finden dabei ähnlich hohe Beachtung wie dubiose Seltsamkeiten, deren Klärung nach heutigen Vorstellungen die Grauzone von „Aberglauben“ berühren dürfte (cf. 9A, 31A, 41A und 30B).
Wie zu erwarten, konzentrieren sich einige Entscheidungen auf das System der Examen selbst und sondieren Vorkommnisse, die im Kontext von Prüfungen stehen (3A, 13B, 34B, 37B und 40B). überraschender ist dagegen die hohe Aufmerksamkeit, die militärischen Sachverhalten entgegengebracht wird, wenngleich das reguläre Curriculum der Beamtenanwärter hauptsächlich aus kanonischer Literatur bestanden hat (cf. 8A, 20A, 28A, 33A, 37A, 39A, 6B, 7B, 19B und 43B). In den Examen wurde ganz offensichtlich verlangt, daß die primär zivil geschulten Kandidaten Grundaussagen der klassischen Bildung auch auf militärische Bereiche übertragen konnten. Das Vermögen, traditionelle Bildungsinhalte auch auf andere Aufgabenbereiche anwenden zu können, zeigt sich aber nicht nur bei Fragen, die den militärischen Bereich betreffen, sondern auch auf dem Gebiet juristischer Grundaussagen (cf. 5A, 27A, 39A, 40A, 44A, 47A, 49A, 17B, 25B, 26B, 27B, 28B, 29B und 33B).
An keiner einzigen Stelle geht es aber darum, bei der Klärung strafrechtlicher Sachverhalte einen Schiedsspruch in der Form juristischer Expertisen zu entwerfen – direkte Verweise auf das sehr umfangreiche Tanglü shuyi, dem beispielhaften Gesetzbuch der Tang, finden sich nie. Zwar ist hinlänglich bekannt, daß leitende Beamte darauf achten mußten, ihre Urteile mit dem Gesetzbuch in Übereinstimmung zu bringen, doch besteht kein Zweifel daran, daß die Feinabstimmung juristischer Detailprobleme eher subalternen Mitarbeitern einer Behörde oblag. Ohne Frage handelte es sich bei pan eben nicht um „Urteile“, sondern ausschließlich um „Entscheidungen“; hier ging es augenscheinlich darum, stets einen sittenkonformen Entschluß fassen zu können, der Rücksicht auf geltende Usancen nahm – und zwar innerhalb des Entscheidungsspielraums, der sich durch die Autorität der einflußreichen Amtsposition ergab.
Bei näherer Betrachtung der Antwortstrategien, die Bo Juyi in seinen pan zur Beantwortung der Aufgabenstellungen entwickelt hat, lassen sich verschiedene Fehleinschätzungen korrigieren, die in der Vergangenheit einer sachlichen Charakterisierung dieses Literaturgenres im Wege standen. Zumindest bei den vorliegenden Entscheidungen ist klar erkennbar, daß die Formulierung einer überzeugenden Argumentation keineswegs ausschließlich von der Menge der eingefügten Zitate abhing.
Im ersten Teil enthalten weniger als die Hälfte aller pan explizite Anspielungen auf historische Persönlichkeiten beziehungsweise direkte Verweise auf klassische Textstellen. Lediglich in 24 (i.e. 48%) der insgesamt 51 Antworten stützt sich Bo Juyi ausdrücklich auf literarische Vorbilder, um die Leser auf eine kalkulierte Assoziationskette zu lenken. Im zweiten Teil der Entscheidungen werden sogar nur in 21 (i.e. 42,00%) Fällen vergleichbare Metaphern gebraucht – was gegen die Annahme spricht, daß die hervorgehobene Verwendung von Zitaten zu einem spezifischen Charakteristikum dieser Gattung gehört.
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Jeder Kritiker, der gegen diese Form von Literatur einwendet, sie entfalte eine zu artifizielle Ausdrucksweise, verkennt die Prüfungssituation, unter der diese Textzeugnisse entstanden sind.
Unverkennbar spiegeln diese Texte viel von den zeitgenössischen Prüfungsbedingungen wider, die eine besonders umfassende Belesenheit prämierte. Die Examen prüften die Beamtenanwärter auf die Belesenheit in den etablierten Klassikern der Historiographie und konfuzianischen Lehre. Somit mußte es als wünschenswert gelten, für nahezu alle Anlässe eine entsprechende Anspielung reproduzieren zu können, die mit einer Textstelle aus der kanonischen Literatur in Zusammenhang stand. Der beachtliche Anteil an direkten Zitaten erlaubt daher die Sichtweise, in der engen Anlehnung an den zeitgenössischen Bildungskanon des Gelehrtentums nicht ein sklavisches Anhaften an überkommener Buchgelehrsamkeit, sondern einen gezielten Leistungsnachweis für die strengen Prüfer zu sehen.
Der japanischen Übertragung verdanken wir den Nachweis, daß es für viele Formulierungen parallele Entsprechungen in den Klassikern gibt. Hierdurch gelingt es den heutigen Lesern, den Bildungsweg damaliger Autoren nachzuvollziehen: Zweifellos beherrschten die Prüfungskandidaten der Entscheidungen einen Großteil des klassischen Bildungskanons komplett auswendig. Es kann daher kaum verwundern, in der Beantwortung einer strittigen Zweifelsfrage einzelne Fragmente dessen wieder zu finden, was die Kandidaten im Laufe ihres Bildungsweges als autoritative Positionen kennen gelernt haben. Unstrittig mußte es den Prüflingen auch daran gelegen sein, ihren Prüfern zu dokumentieren, über welchen Bildungsfundus sie verfügten, welche – zum Teil abwegig antiquierten – Lerninhalte sie memoriert hatten.
An solcherlei „Gebrauchstexte“, deren vorrangige Funktion in der Erfüllung von Lernvorgaben lag, dürfen natürlich nicht ausschließlich schöngeistige Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Selbst wenn die Komposition der elaborierten Reimprosa höchsten Ansprüchen genügte, war sie doch in der letzten Konsequenz nicht für Liebhaber der Sprache, sondern für Prüfer von Beamtenexamen verfaßt; deren Bewertungskriterium mußte sich zwangsläufig von einer rein schöngeistigen Betrachtung unterscheiden und die funktionale Anwendbarkeit der Entscheidungen eigens berücksichtigen. Jede kritische Neubewertung der Literaturgattung pan kann daher nur unter Einschluß der spezifischen Entstehungsbedingungen gelingen.
Bedingt durch die Schwere meiner
Behinderung, war ich dazu gezwungen, zum Sommer 2002 meine Mitarbeit an dem Forschungsprojekt
vorzeitig abzubrechen: Nachdem ich arbeitsunfähig geworden bin, mußte
ich jegliche Forschung in der Sinologie einstellen.
ANMERKUNGEN
ZEICHENGLOSSAR
XXVIII. Deutscher
Orientalistentag
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